Sie erhalten Ihre Spendenbescheinigungen automatisch
Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge an Libereco sind in Deutschland, der Schweiz und der Niederlande steuerlich absetzbar. Sie erhalten Ihre Spendenbescheinigung für die Steuererklärung automatisch bis Ende Januar für alle Spenden des Vorjahres, sofern Sie uns Ihre Post- und E-Mailadresse bekannt gegeben haben.
Wünschen Sie vorher eine Zustellung oder sind Sie sich unsicher, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an:
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- Deutschland: buchhaltung@libereco.org
- Schweiz: schweiz@libereco.org
In Deutschland genügt für Ihre Steuererklärung für Spenden bis zu einem Betrag in Höhe von 300 Euro Ihr Kontoauszug in Verbindung mit diesem Zuwendungsnachweis.
Libereco ist in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden als gemeinnützige Organisation anerkannt
Libereco – Partnership for Human Rights e.V. ist in Deutschland durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin vom 09.08.2023, Steuernummer 27/671/59930, als gemeinnützige Organisation gemäß §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Libereco – Partnership for Human Rights ist in der Schweiz vom Kantonalen Steueramt Zürich mit Schreiben 15/10 261 vom 04.06.2015 wegen Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken von der Steuerpflicht befreit worden.
Libereco – Partnership for Human Rights wurde in den Niederlanden vom Belastingdienst/Oost-Brabant mit Schreiben vom 03.03.2016 unter der Fiscaalnummer: 8242 08 444 unbefristet als allgemein gemeinnützig (ANBI) unter Artikel 6.33 Wet inkomstenbelasting 2001 anerkannt.