
Deutschland stoppt humanitäre Visa für politisch verfolgte Belarus*innen
Deutschland hat sämtliche humanitären Aufnahmeverfahren ausgesetzt, das betrifft auch die Ausstellung von humanitären Visa für politisch Verfolgte aus Belarus. Die Folgen sind gravierend.
“Die humanitären Aufnahmeverfahren sind derzeit ausgesetzt.” Dieser Satz, der seit Ende Juli auf der Website des Bundesministerium des Innern prangt, hat weitreichende Auswirkungen für belarusische Geflüchtete, die Schutz in Deutschland suchen, um den Repressionen in ihrer Heimat zu entkommen. Weil die genaue Tragweite unklar war und unser Legal Help Team viele Anfrage erhält, hat LIBERECO das Bundesministerium des Innern um Stellungnahme gebeten.
Wir wollten unter anderem wissen, ob diese Änderung auch Personen betrifft, die bereits einen Antrag gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gestellt haben, aber noch keine Rückmeldung zu ihrem Fall erhalten haben, und welche weiteren Optionen es für politisch Verfolgte, deren Situation eigentlich unter § 22 AufenthG fällt.
Die vollständige Antwort des Bundesministerium des Innern (на русском языке):
Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung tragenden Parteien vereinbart, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden. Derzeit wird geprüft, wie dies im Hinblick auf die verschiedenen Programme umgesetzt werden kann. Bis zu einer Entscheidung sind alle Verfahren, seit Mitte Mai auch die Verfahren zur Aufnahme von Personen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 Satz 2 AufenthG, grundsätzlich ausgesetzt. Das bedeutet, dass derzeit keine neuen Aufnahmen nach § 22 Satz 2 AufenthG erklärt werden. Zudem ist die Erteilung von Visa an Personen, für die bereits eine Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG erklärt wurde, grundsätzlich ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt. Dies gilt für belarussische Staatsangehörige und auch alle anderen Personen, für die bereits eine Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG erklärt wurde. Für Personen, denen schon ein Aufenthaltstitel nach § 22 Satz 2 AufenthG erteilt wurde, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen.
Optional könnte für einzelne Personen die Möglichkeit zur Erteilung eines anderen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland relevant sein, z.B. zur Fortführung eines Studiums oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, müsste durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Rahmen des Visumverfahrens beurteilt werden.
Aussetzung von humanitären Visa bringt Menschen in Gefahr
LIBERECO ist entsetzt über die Änderung. Damit werden politisch Verfolgte aus Belarus nicht nur im Stich gelassen, sondern auch mutwillig in Gefahr gebracht.
Wir befinden uns bereits im engen Austausch mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisation. Zusammen bemühen wir uns um eine möglichst rasche Lösung für die Betroffenen und suchen den Kontakt mit den zuständigen deutschen Behörden. Allerdings ist derzeit nicht absehbar, wann und wie es mit den humanitären Visa weitergeht.
Für Belarus*innen, die aufgrund politischer Verfolgung und Repressionen gezwungen sind aus ihrem Heimatland zu fliehen, leistet unser Legal Help Team außergerichtliche Rechtsberatung. Dabei sind wir auf Spenden angewiesen, um Betroffenen ad-hoc helfen oder Fachanwält*innen bezahlen zu können.
Полный ответ Федерального министерства внутренних дел на русском языке:
В коалиционном соглашении партии, формирующие федеральное правительство, договорились по возможности максимально прекратить добровольные федеральные программы приема иностранных граждан. В настоящее время проводится проверка того, как это может быть реализовано в отношении различных программ. До принятия решения все процедуры в целом приостановлены. С середины мая также приостановлены и процедуры по приему лиц в целях защиты политических интересов Федеративной Республики Германия в соответствии с § 22 предложение 2 Закона о пребывании иностранцев (AufenthG, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). Это означает, что в настоящее время прием новых граждан согласно § 22 предложение 2 не осуществляется. Кроме того, выдача виз лицам, в отношении которых уже был объявлен прием согласно § 22 предложение 2, также в целом приостановлена до дальнейшего уведомления. Это касается граждан Беларуси, а также всех других лиц, в отношении которых уже был объявлен прием согласно § 22 предложение 2 Закона о пребывании иностранцев. Для лиц, которым уже был выдан вид на жительство на основании § 22 предложение 2, это, как правило, не имеет последствий.
Дополнительно, в отдельных случаях может быть актуальной возможность получения другой визы для долгосрочного пребывания в Германии, например, для продолжения учебы или начала трудовой деятельности. Соответствие требованиям для этого должно быть оценено компетентным немецким зарубежным представительством в рамках визовой процедуры.